Ein Auszug aus »Neues vom Kommissar, der sich selbst in den Fuß schoss.«:

Sterben und vererben.

Der Tod und damit auch das Sterben ist etwas, das in Kriminalromanen und TV-Krimis naturgemäß sehr häufig vorkommt. Schließlich handelt die große Mehrzahl aller Krimis von Tötungsdelikten, regelmäßig als »Mord« tituliert, auch wenn es in der Mehrzahl der Fälle juristisch (sprich vor einem echten Gericht) eher ein Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge wäre.

Mit dem Tod eines Menschen geht zwangsläufig immer auch der »Erbfall« einher, denn vollkommen eigentumslos ist eigentlich niemand, selbst der obdachlose Weltverweigerer hat üblicherweise Kleidung und Schuhe an und ein paar Dinge in den Hosentaschen, und besitzt nicht nur eine Toga wie weiland Diogenes in seiner berühmten Tonne. Und selbst die hätte nach deutschem Recht immer einen Erben. Und letztlich, wenn es gar überhaupt keinen Erben gibt, erbt der Staat. (Deshalb hatte ja auch der Freistaat Bayern bis Ende 2015 die Urheberrechte an »Mein Kampf«...)

Auf eine etwas tiefere Einführung in das deutsche Erbrecht soll an dieser Stelle verzichtet werden, wer sich ein paar Stunden lang auch nur in die Oberfläche der Materie einlesen will, ist mit den entsprechenden Einträgen in der »Wikipedia« durchaus gut bedient. Eine ganz grundsätzliche Erklärung des Erbrechts ist aber unerläßlich, um das folgende verstehen zu können, und sei daher hier in aller Kürze gegeben.

Für das Verständnis des Erbens, des Erbrechts und was sich daraus für den Krimi ergibt, lieber Leser, liebe Leserin, muß man drei Begriffe kennen und drei Dinge sorgfältig auseinanderhalten. Sonst endet man unweigerlich in demselben Kuddelmuddel, in das sich Krimiautoren regelmäßig kläglich verstricken.

* Gesetzliche Erbfolge und gesetzliche Erbansprüche
* Verfügung von Todes wegen - meist »Testament« genannt
* Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche

Die gesetzliche Erfolge und die daraus resultierenden Erbansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) akribisch geregelt. Die gesetzliche Erbfolge kennt Erben 1., 2., 3., 4. 5. und weiterer Ordnung. Sie führt zum Beispiel dazu, daß der Urgroßneffe nicht erbt, wenn es eine Tochter gibt. (Jedenfalls dann, wenn die Tochter vom Erblasser nicht enterbt wurde.)

Mit einem Testament (also einer Verfügung von Todes wegen) kann der Erblasser die Erbansprüche der »gesetzlichen Erben« außer Kraft setzen. War er mit seinen Kindern über Kreuz, weil deren Lebenswandel nicht den Vorstellungen des Vaters entsprochen hat, dann kann er den mißratenen Nachwuchs »enterben«.

Das ist aber nicht in allen Fällen zu 100 Prozent möglich. Es gibt nämlich einige Personen in der gesetzlichen Erbfolge, die sogenannte »Pflichtteilsansprüche« haben. Das bedeutet: wird dieser gesetzliche Erbe »enterbt«, dann hat er einen Anspruch gegen diejenigen, die erben. Die müssen ihm dann die Hälfte seines  gesetzlichen Erbanspruches auszahlen. Und zwar in Geld, ein Pflichtteilsanspruch auf die Villa oder einen Teil davon besteht also nie, nur der Anspruch, dem Wert in bar ausgezahlt zu bekommen.

Außerdem, das ist ein wichtiger Punkt in Sachen »Pflichtteilsanspruch«, kann der Erblasser auch nur sehr begrenzt diesen Anspruch aushebeln, indem er zu Lebzeiten sein Vermögen oder einen Teil davon einfach verschenkt.

Machen wir ein Beispiel: Vater ist alleinstehend, hat zwei Kinder, Sohn und Tochter. Mit dem Sohn hat er sich überworfen, die Tochter liebt er abgöttisch. Der größte Teil seines Vermögens besteht aus einem schönen Haus, das eine Million Euro wert ist. Auf der Bank liegen noch 100.000 Euro, als der Vater darüber nachdenkt, daß er nicht mehr allzulange leben wird und dann, wenn er kein Testament gemacht hat, gemäß der gesetzlichen Erbfolge Sohn und Tochter jeweils 50 Prozent seines Vermögens erben.

Was bedeuten würde: jeder bekommt 50.000 Euro und wird mit 50 Prozent Miteigentümer der nun ehemals väterlichen Villa.

Aber genau das will Papa nicht. Also könnte er ein Testament machen, in dem er die Tochter zur Alleinerbin macht. Das bedeutet dann: stirbt der Vater, bekommt die Tochter 100.000 Euro und die Villa. Und der Sohn hat Anspruch auf sein Pflichtteil. Das beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also 25.000 Euro für das Barvermögen und ein Viertel der Villa, aber eben in bar. Macht nach Adam Riese 250.000 Euro, so daß Schwesterlein ihrem Bruder 275.000 Euro in bar auszahlen muss, und zwar sofort. »Unverzüglich«, wie es Günther Schabowski einst vor der Weltpresse sagte und sich und dieses schöne urdeutsche Wort damit unsterblich machte.

Kann Schwesterlein das nicht, muss sie eben die Villa beleihen oder notfalls verkaufen.

Auch diese Vorstellung schmeckt Papa nicht. Also hat er eine schlaue Idee, oder besser gesagt: er meint, eine schlaue Idee zu haben.

Erbansprüche entstehen - entgegen einer weitverbreiteten Legende - immer erst, wenn der Erblasser gestorben ist. Nicht vorher. Einen Anspruch darauf, sich zu Lebzeiten des Erblassers sein Erbe auszahlen zu lassen, gibt es nicht, auch wenn manche Krimiautoren sowas tatsächlich schon erfunden haben...

Schenkt der Papa nun der Lieblingstochter die Villa, bevor er das Zeitliche segnet, so vererbt er bei seinem Tod nur noch das Geld auf der Bank. Also 100.000 Euro. (Oder wieviel dann auch immer gerade auf der Bank liegt.)

Davon bekäme ohne Testament - springen Sie gegebenenfalls noch mal kurz nach oben, lieber Leser, liebe Leserin - der Sohn 50.000 Euro und die Tochter ebenfalls 50.000 Euro. Die Villa dagegen spielt keine Rolle, denn die ist ja längst Eigentum der Tochter. Geschenkt ist geschenkt.

Will Papa noch knauseriger gegenüber dem mißratenen Sohn sein, dann enterbt er ihn in einem Testament, und dann bekommt der Sohn nur das Pflichtteil, also die Hälfte der 50.000 Euro, und das sind gerade noch 25.000 Euro. Und die Lieblingstochter geht mit 1.000.000 Euro (Wert der Villa) plus 75.000 Euro in bar aus der Nummer raus, und Sohnemann hat gerade mal das Eigenkapital für eine 35m²-Einzimmerwohnung in Wanne-Eickel, aber auch die nur in einer Bruchbude in einem Problemstadtviertel.

Toll? Oder gemein? Das wird davon abhängen, lieber Leser, liebe Leserin, wie Sie im Einzelfall persönlich die Figuren der Tochter und des Sohnes (und des Vaters) mögen oder nicht mögen.

Falls Sie das nun irgendwie »unfair« finden (warum eigentlich?), können Sie beruhigt sein.

So einfach funktioniert das nämlich nicht. Die Idee, die Pflichtteilsansprüche eines Hinterbliebenen, der gemäß Gesetz Pflichtteilsansprüche hat, durch Schenkungen vor dem Ableben einfach auszuhebeln.

Solche Schenkungen lösen nämlich sogenannte »Pflichtteilsergänzungsansprüche« aus.

Vereinfacht gesagt bedeutet das: alle Schenkungen (bis auf die »sozial adäquaten« Kleinschenkungen), die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers von diesem gemacht wurden, werden der Berechnungsgrundlage für die Pflichtteilsansprüche zugerechnet. Und zwar mit jedem Jahr um ein Zehntel »abschmelzend«.

In unserem Fall bedeutet das: im Jahr, wo die Schenkung stattfindet, zählt die Villa mit 1.000.000 Euro zur Berechnungsgrundlage. Im zweiten Jahr mit 900.000 Euro, im dritten Jahr noch mit 800.000 Euro, und so weiter, bis sie schließlich gar nicht mehr zählt.

Und ist nun das Pflichtteil, das der Pflichtteils-Berechtigte von dem/den anderen Erben aufgrund der Erbmasse zum Todeszeitpunkt des Erblassers bekäme, so gering, daß es durch die Auswirkung der Schenkung kleiner wird als es sein müsste, dann hat der Pflichtteils-Berechtigte »Pflichtteilsergänzungsansprüche«. Das heißt, wiederum vereinfacht ausgedrückt: er bekommt dafür, daß sein Pflichtteil durch die Schenkung verkleinert wurde, einen Aufschlag. Auch den müssen, wie das Pflichtteil, die Erben ihm auszahlen. In bar.

Für den Krimi wie für die Realität hat das logischerweise zur Folge, daß ein vermögender Erblasser ziemlich frühzeitig anfangen muß, sein Vermögen oder Teile davon zu verschenken, wenn er einen »enterbten« Hinterbliebenen auf das absolute Minimum herunterdrücken will.

»Kurz vor dem Tod noch alles verschenken«, um z.B. einem Kind oder dem Ehegatten den größten Teil des Erbes vorzuenthalten funktioniert also nur in schlecht konstruierten Krimis, aber nicht in der Wirklichkeit.


Nun, lieber Leser, liebe Leserin, dürfen Sie sich zur Erholung ein leckeres Getränk oder etwas Knabberzeugs holen, weil Sie tapfer bis hierhin durchgehalten haben. Und nur ein kleiner, aber goldwerter Tip am Rande: Gehen Sie, wenn mal etwas Zeit haben, zu einem Rechtsanwalt oder Notar, und besprechen Sie mit diesem, ob Sie ein Testament brauchen oder haben sollten oder im eigenen Interesse dringend haben müssen. Bevor es zu spät ist.

Nur wenn Sie ein ausgeprägter Sadist sind und Freude an der Vorstellung haben, wie die ätzende Bagage Ihrer Nachkommen die nächsten zehn Jahre nach Ihrem Ableben mit giftgetränkten Erbstreitigkeiten verbringt, können Sie guten Gewissens darauf verzichten.

Und noch ein kleiner Tip: solche Streitigkeiten können schon von einer Erbmasse von gerade mal 10.000 Euro ausgelöst werden. Und Sie glauben gar nicht, wie viele Hinterbliebene fest davon überzeugt sind, daß irgendwo versteckte Reichtümer vorhanden sein müssen. Oder sie sind der Meinung, daß ihnen als Erbe nicht das zustünde, was zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers als dessen Vermögen (noch) vorhanden ist. Sondern das, was der Verstorbene irgendwann, vor dreißig Jahren, auf dem Höhepunkt seines persönlichen Reichtums, einmal besessen hat. 

Erfahrene Rechtsanwälte und Notare erzählen ausnahmslos, daß ihnen spätestens nach der zehnten Abwicklung eines Erbfalls jeglicher Glaube an das Gute im Menschen abhanden gekommen ist...

Aber nun wirklich genug der Theorie, und ab in die »Krimi-Praxis«!

Morden im Norden


»Morden im Norden« ist eine der unzähligen »Lokal«- bzw. »Regional-Krimi-Serien« im deutschen Fernsehen. Die es dort übrigens vor allem im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gibt, das hat vermutlich etwas mit der Aufspaltung in lauter regionale Rundfunkanstalten zu tun.

»Morden im Norden« spielt in Lübeck und ist kurz gesagt ein »Lokalkrimi« ohne jegliches Lokalkolorit. Die Serie könnte genauso gut in Bielefeld spielen, oder Braunschweig, oder Bamberg. Man würde es praktisch nicht merken, denn der einzige »Lokalbezug« sind ein paar gelegentliche Drohnen-Aufnahmen oder Schwenks über die Innenstadt von Lübeck.

Kommt zufällig das Holstentor dabei ins Bild, wird eine gewisse Zahl der Zuschauer erkennen »Oh, das muß Lübeck sein!«, ansonsten, wenn eigentlich nur ein kleines Sammelsorium von Kirchtürmen (sieben an der Zahl) das Stadtpanorama prägt, würden andere glatt auf Würzburg oder Bremen tippen.

Aber egal - »Lokalkrimi« ist eine Masche, und meistens wird nur das Etikett bedient, und die inhaltlichen Möglichkeiten werden kläglich verschenkt. Soweit diese denn überhaupt bestehen, was eine ausführliche Betrachtung an anderer Stelle wert sein wird. (Sie dürfen sich schon darauf freuen, lieber Leser, liebe Leserin...)

»Morden im Norden« - ca. 60 Minuten-Folgen, durchschnittliche Krimikost. Das wäre viel, wenn es ordentlich gemacht ist. Aber... nun denn...


"Der Nackte und der Tote"

»Der Nackte und der Tote« heißt die Folge, um die es gehen soll.

Das Wesentliche der Story kurz erzählt: ein unsympathischer alter Knatterkopp, der aber ziemlich vermögend ist, lebt in seiner Villa zusammen mit seiner Schwester. Er ist unverheiratet, hat eine Tochter, deren  Mutter ist verstorben, und weil er die Mutter nicht ausstehen konnte, kann er auch die Tochter nicht ausstehen. Überhaupt kann er Frauen nicht ausstehen, was wohl daran liegt, daß er sich bei einer Prostituierten (oder Liebschaft?) HIV geholt hat, und nun ist er schwer krank, AIDS im Endstadium. Irgendwie so. Seine Tochter - er nennt sich übrigens »ihr Erzeuger«, die Bezeichnung »Vater« lehnt er strikt ab - betreibt einen kleinen Blumenladen, und Erzeuger Knatterkopp kauft dort jeden Monat für 2000 Euro Blumen. Auch eine Art der Unterstützung. Dafür muss die Tochter auf jeglichen Kontakt zu ihrem »biologischen Erzeuger« verzichten, und deshalb weiß der auch nicht, daß er dabei ist, Großvater zu werden, denn das Töchterlein ist schwanger. (Was aber für die Geschichte weiter keine Rolle spielt. Vielleicht war ja auch nur die Schauspielerin gerade schwanger, und man wollte irgendwie den Bauch plausibel machen...)

Außerdem hat Knatterkopp noch einen Sohn mit einer anderen Frau, die Mutter ist mit dem Sohn in die USA ausgewandert, war nicht mit ihm verheiratet, hat jeden Kontakt zwischen Vater und Sohn verboten, Knatterkopp hat aber im Angesichts des nahenden Todes einen Detektiv beauftragt, Sohn zu finden, Sohn wurde auch gefunden, und ist nun ein paar Tage, bevor die Krimi-Handlung beginnt, in Deutschland gelandet. Vater und Sohn wollen sich treffen.

In der Villa des Knatterkopps wohnt wie schon gesagt auch seine Schwester. Die kann er genausowenig ausstehen wie sie ihn, warum er sie da trotzdem in der Einliegerwohnung wohnen lässt, bleibt völlig unklar. Vielleicht, weil es ihm Freude bereitet, sie unablässig anzuknattern...

Die Schwester ist übrigens der Ansicht, daß ihr Bruder ihr und seiner Tochter »ein Leben schulde«. Eine vornehme Formulierung für »Der Alte soll gefälligst meinen Lebensunterhalt finanzieren, damit ich nicht arbeiten muss.« Jedenfalls, was die Schwester betrifft. Knatterkopp zahlt seiner Schwester übrigens jeden Monat 1000 Euro, was die lamentierend mit den Worten kommentiert, sie habe seit ihrer Kindheit Rheuma und sei arbeitsunfähig.

(Dafür läuft sie aber sehr kregel durch die Gegend...)

Nun - objektiv, moralisch und auch juristisch schuldet Knatterkopp seiner Schwester rein überhaupt gar nichts, nada, rien, niente. NULL.

Seiner Tochter schuldet er angemessenen Unterhalt, bis sie die zweite ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung (ggf. Studium) abgeschlossen hat. Dabei soll sie nicht trödeln, darf sich aber irren und einen Umweg nehmen. Aber Töchterlein hat ja ihren Blumenladen, also ist das Thema wohl schon durch.

Ich erwähne das nur, damit Sie, lieber Leser, liebe Leserin, erkennen, was für eine anmaßende Schlange die Schwester ist. Nicht nur gierig, sondern auch noch faul. Und obendrein verbittert, wobei man sich fragt, wieso eigentlich - lebt sie doch schließlich wie die Made im Speck bei ihrem Bruder. Aber egal...

Nun ist der Bruder erstochen worden, und die Lübecker Ermittlertruppe von »Morden im Norden« sucht den Mörder.

Dabei gerät, das ist naheliegend, auch die Schwester in Verdacht, und nun kommt ein Dialog, der im deutschen TV-Krimi an Absurdität und Unsinnigkeit seines gleichen sucht. Hinzugefügt sei: es handelt sich um eine einzige Szene, in der dieser Dialog gespielt wird. Man fragt sich fassungslos, wieso niemand - weder der Regisseur noch der Redakteur noch die Schauspieler - das bemerkt und gerufen haben: »HALT! STOP! Sagt mal, Leute... was ist denn das für ein Unsinn, den wir hier gerade reden??«

Aus Gründen der Objektivität gebe ich den Dialog hier vollständig und wörtlich wieder:

KRIPO:
»Wir kommen noch mal wegen des Testaments. Schwer zu glauben, daß ein todkranker, vermögender Unternehmer keins gemacht hat.«

Einschub des Autors: das ist überhaupt nicht schwer zu glauben, sondern eher die Regel als die Ausnahme. Berufserfahrene Ermittler wissen das, weil sie es regelmäßig erleben.

SCHWESTER:
»Glauben Sie wirklich, daß der Tod meines Bruders mit seinem Testament zu tun hat? Verdächtigen Sie jetzt am Ende mich?«

KRIPO:
»Bei der aktuellen Indizienlage können wir keinen denkbaren Hintergrund ausschließen.«

SCHWESTER:
»Aber das ist doch völlig absurd. Ich wußte doch, daß mein Bruder sterben würde. Warum sollte ich ihn da noch umbringen?«

KRIPO:
»Um zu verhindern, daß er sie im letzten Moment enterbt. Aber wenn Sie kein Testament finden, können wir auch eine gründliche Hausdurchsuchung veranlassen. Oder bei allen Notaren anfragen.«

Einschub: hier wird es nun vollkommen absurd. Selbst wenn wir einmal unterstellen, daß zwei gestandene Mordermittler keinerlei Ahnung vom deutschen Erbrecht haben, obwohl ihnen das ja des öfteren mal dienstlich begegnen müsste - vor dem Hintergrund eines aktuellen Falles, in dem sie selbst annehmen, daß die Frage der Erbschaft eine entscheidende Rolle für die Tat spielen könnte, dürften sie sich, bevor sie Zeugen in der Familie befragen, ja wohl mal kundig gemacht haben, wer in diesem Fall eigentlich unter welchen Umständen was erbt.

Wäre jedenfalls naheliegend, oder? Und dann wüssten sie jetzt schon lange, daß die Sache in diesem Fall extrem einfach ist.

1. Gibt es kein Testament des Knatterkopps, dann sind seine Kinder die Alleinerben. Die Tochter und der Sohn in den USA erben jeweils die Hälfte. Das ist hier die gesetzliche Erbregelung. Sollte nun der Sohn in den USA vom Eintreten des Erbfalls erstmal nichts mitbekommen, dann macht das nichts. Er hat drei Jahre Zeit, seine Ansprüche auf das Erbe zu erheben, und die Frist beginnt erst zu laufen, wenn er vom Tod seines leiblichen Vaters erfahren hat.

2. Gäbe es ein Testament bei irgendeinem Notar, oder hinterlegt beim Amtsgericht, dann würden der Notar oder das Gericht sofort, nachdem sie vom Tod des Erblassers erfahren, dieses Testament eröffnen und das Nachlaßgericht informieren.

Da braucht die Kripo also gar nicht herumfragen.

3. Die gierige Schwester erbt nur in zwei Fällen. Dann nämlich, wenn Knatterkopp ein Testament gemacht und dort seine Schwester zur Erbin eingesetzt hat, mit welchem Anteil auch immer. Oder wenn Knatterkopp keine Kinder hat, auch keine Enkel oder Urenkel oder Ururenkel usw., und auch keine lebenden Eltern mehr.

Knatterkopps Eltern sind tot, und bekanntlich hat er Kinder. Wenn die Schwester also was vom Erbe abhaben will, dann muss jetzt dringend ein Testament auftauchen, in dem sie als Erbin benannt ist. Gäbe es ein solches Testament und sie wüsste davon, dann hätte sie keinerlei Interesse, es verschwinden zu lassen, sondern ein riesiges Interesse, daß es gefunden wird.

Das alles weiß die Kripo, und wird es also bei ihren Ermittlungen berücksichtigen. Womit sich ein Motiv »Erbschaft« bei der Schwester sofort erübrigt, wenn es kein Testament gibt.


Aber es wird noch abstruser.

SCHWESTER:
»Aber wenn Sie sein Testament finden, werden Sie feststellen, daß er mich gar nicht enterben konnte.«

KRIPO:
»Wieso?«

SCHWESTER:

«Weil er mich bereits enterbt hatte. Es hätte mir mir also gar nichts gebracht, meinen Bruder umzubringen.«

Einschub: es mag denkbar sein, daß Knatterkopp seine Schwester sicherheitshalber aktiv in einem Testament enterbt hat, für den Fall, daß er keine Kinder hat, die ihn beerben können, und auch keine Kinder dieser Kinder, die in der Nachfolge dann erben würden. Da hätte er vielleicht ein Testament gemacht, in dem etwas steht wie: »Im Falle, daß ich bei meinem Ableben keine leiblichen Nachkommen habe, soll mein gesamtes Vermögen an die AIDS-Hilfe gehen.« Oder an den Tierschutzverein, an wen auch immer.

Damit hätte er für alle Fälle sichergestellt, daß die Schwester auf keinen Fall erbt, aber das gibt die ganze Geschichte so nicht her, und außerdem weiß er ja, daß er zwei leibliche Kinder hat.


Und weiter:

KRIPO:

»Warum hat er sie enterbt?«

SCHWESTER:
»Weil sein größter Wunsch in Erfüllung ging. Es war zwei Tage vor seinem Tod.«

Rückblende: Der Bruder sitzt am Schreibtisch und schreibt etwas. Er sagt zur Schwester: »Freu Dich nicht zu früh. Glaub nicht, daß Du einen Cent von mir kriegst.«

Einschub: Wenn er sich ein bißchen damit beschäftigt haben sollte, weil er nicht will, daß sie was erbt, dann wüsste er ja längst, daß sie sowieso überhaupt nichts erbt. Denn er hat ja nun mal eine Tochter, und einen Sohn.

Bruder weiter zur Schwester: »Ich habe ihn gefunden.« Den Sohn in den USA. »Er wird mich besuchen. Und er wird sinnvolleres mit meinem Erbe anzufangen wissen als eine alte Schabracke wie Du. Ist bereits alles mit dem Notar besprochen.«

Einschub: Okay. Knatterkopp hat also bereits mit einem Notar über seine Erbangelegenheiten gesprochen. Dann ist eines sicher (denn komplett verblödet ist er ja nicht): er weiß, daß seine Schwester keinerlei Erbansprüche hat, solange leibliche Kinder von ihm leben. Und er weiß obendrein, daß er mit einem Federstrich seine Schwester auch für den Fall, daß die beide Kinder ermorden sollte, um an das Erbe zu kommen, enterben kann. 

SCHWESTER (zur KRIPO):
»Es war ihm völlig egal, was aus mir wurde. Und aus seiner Tochter.«

Nun...

Daß ihm völlig egal war, was aus seiner Schwester wird, ist für den Zuschauer mittlerweile nachvollziehbar, so wie sie sich aufführt. (Sie ist übrigens am Ende die Mörderin...)

Ob ihm seine Tochter tatsächlich völlig egal war, kann dahingestellt bleiben. Er hat sie mit 2000 Euro monatlich unterstützt, das wird man eher nicht »völlig egal« nennen. Und außerdem bekommt sie mindestens das Pflichtteil, wenn er stirbt. Mit anderen Worten: ein Viertel seines offenbar nicht unbeträchtlichen Vermögens bekommt sie sowieso. Und daß er die Tochter zu gunsten des Sohnes enterbt hat, kann man aus dem, was man als Zuschauer erfährt, nicht ableiten. Denkbar, aber nicht zwingend.

Die Kripo-Leute hätten sich an dieser Stelle weniger Gedanken darüber machen sollen, ob das Erbe ein mögliches Motiv für die Schwester für den Mord an ihrem Bruder gewesen ist - denn das kann es nicht sein, weil es für sie gar nix zu erben gibt.

Gedanken hätten sie sich höchstens darüber machen sollen, ob - wenn man der Schwester eine solche mörderische Gier unterstellt - die Tochter und der Sohn von Knatterkopp in höchster Gefahr schweben. Denn die müsste die gierige Schwester erstmal ermorden, wenn sie von ihrem Bruder irgendwas erben will.


Fazit: ein Fall, der so an der Realität vorbeikonstruiert ist, daß es schon weh tut. Mit einem von der Schwester gefälschten Testament, dessen Fälschung dann im richtigen Moment aufgedeckt wird, hätte der Drehbuchautor wesentlich besser dagestanden.